Als „klaren politisch motivierten Missbrauch einer gesetzlich verliehenen Vertretungsfunktion“ bewertet die „Initiative Religion ist Privatsache“ die jüngste Stellungnahme des Vorstandes der Wiener Ärztekammer gegen die Legalisierung der Sterbehilfe in Österreich. Kritisch wird insbesondere die von Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres gelieferte Begründung betrachtet, wonach die „gezielte Herbeiführung des Todes“ niemals „Bestandteil ärztlichen Handelns“ sein kann.
Für Eytan Reif, Initiative-Sprecher und Mitgründer des polizeilich verbotenen Vereins „Letzte Hilfe“, stellen Szekeres‘ Äußerungen eine „schamlose Bevormundung aller Wiener Ärzte“ dar, die „eine andere Meinung haben jedoch kraft Gesetz gezwungen werden, sich von der Wiener Ärztekammer vertreten zu lassen. Als Körperschaften öffentlichen Rechts haben die Ärztekammern sich auf die weltanschaulich neutrale Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages zu konzentrieren. Ihre Funktionäre haben sich an Wertedebatten bestenfalls als Privatpersonen zu beteiligen“. Reif bezieht sich in seiner Aussage auf §66 des Ärztegesetzes, wonach Ärztekammern in den Bundesländern ausschließlich dazu berufen sind, „die gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Ärzte (…) zu fördern“ und „für die Wahrung des ärztlichen Berufs- und Standesansehens und der ärztlichen Berufs- und Standespflichten zu sorgen“.
Die Frage, ob ein Arzt einem todkranken Patienten auf dessen Wunsch beim Sterben behilflich sein darf, ist laut Reif eine „reine Gewissensfrage, die jeder Arzt für sich entscheiden muss“. Als „grotesk“ bezeichnet Reif zudem Szekeres‘ Ausführungen, wenn diese vor dem Hintergrund gängiger ärztlicher Praxis betrachtet werden: „Hunderte Ärzte in hochentwickelten Rechtsstaaten weltweit helfen todkranken Menschen ihr Leben selbstbestimmt – und daher in Würde – zu beenden. Ein politischer Funktionär einer österreichischen Ärztekammer weiß es aber besser und maßt sich im Namen seiner Zwangsmitglieder an zu verkünden, dass die gezielte Herbeiführung des Todes nicht Bestandteil ärztlichen Handelns ist. Solch eine Ärztekammer haben weder die Ärzte noch die Patienten Wiens verdient“.
Einer von zahlreichen Ärzten, dem die jüngste Wortmeldung der Ärztekammer sauer aufstößt, ist der Wiener Pathologe Dr. Gerhard Tucek. Laut Tucek „hätte die Ärztekammer genug ihrem Auftrag entsprechende Aufgaben“ während „eine vorschnelle, philosophisch mangelhaft durchdachte Wortmeldung zu diesem Themenkreis eher befremdend ist“. Für Tucek, der ein schwerkrankes Familienmitglied betreut und für ein Sterben in Würde „vorgesorgt hat“, ist unverständlich, „wieso diese Möglichkeit nicht auch anderen Menschen in vergleichbarer Situation zur Verfügung stehen sollte“.